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Auf dieser Seite finden Sie jeweils die aktuellen Entwicklungen des Landes­mantel­vertrages für das schweizerische Bau­haupt­gewerbe. Die allgemein verbindlich erklärten Änderungen können so aktuell mitverfolgt werden und die Bau­unternehmen können sich über den aktuellsten Stand der Dinge informieren.

Bundeshaus

LMV nun allgemein­verbindlich­

Der Beschluss zur Allgemein­verbindlich­erklärung des neuen Landesmantel­vertrags ist eingetroffen. Damit hat der Bundesrat die für das Jahr 2026 relevanten Bestimmungen aus dem neuen LMV 2026+ formell per 1. April 2026 für allgemein­verbindlich erklärt.

Spezifikationen zum LMV 2026

Die Schweizerische Vollzugskommission publiziert einige Ausführungen zum neuen LMV. Diese können Sie unter folgendem Link beziehen.

Planung

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Neuer LMV ab 2026

Die Vertragsparteien haben sich auf einen neuen Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe geeinigt. Der LMV ist wahrscheinlich ab April allgemeinverbindlich und gilt somit für alle Unternehmen des Bauhauptgewerbes. Wichtiger Bestandteil des neuen Vertragswerks ist eine Baustellenzulage, welche über die nächsten Jahre die Reisezeitregelung ergänzt.

2025: Zusatzvereinbarung Lohn

Die Vertragsparteien haben eine Zusatzvereinbarung «Lohn zum LMV 2023» abgeschlossen. Diese sieht vor, dass allen dem LMV unterstellten Arbeitnehmenden eine generelle Erhöhung von 1.4% auf den Effektivlohn zu gewähren ist.
Vorausgesetzt ist, dass der/die Arbeitnehmer/in im Jahr 2024 mindestens 6 Monate in einem dem LMV unterstellten Betrieb gearbeitet hat und voll leistungsfähig ist (vgl. Art. 45 Abs. 1 lit. a LMV). Die Berechnungs-grundlage bildet der Effektivlohn per 31. Dezember 2024.

Die Zusatzvereinbarung ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gilt ab 1. März 2025.

Verhandlungen