Grundauftrag

Die Paritätische Berufskommission des thurgauischen Bauhauptgewerbes ist zuständig für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe verbindlich erklärten Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV), sowie die Umsetzung der Vorgaben im Bildungsbereich des Parifonds Bau (Art. 8 LMV) auf dem Gebiet des Kantons Thurgau.

Sie prüft im Interesse gleichmässiger Wettbewerbschancen die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften durch Kontrollen und verhängt bei Verstössen entsprechende Sanktionen.

Die Paritätische Berufskommission des thurgauischen Bauhauptgewerbes bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen, die gemäss LMV und nach den Vollzugsrichtlinien der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission SVK Bauhauptgewerbe. Zudem unterstützt die Paritätische Berufskommission des thurgauischen Bauhauptgewerbes Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten und übernimmt weitere Aufgaben vornehmlich sozialen Charakters.

Ebenfalls setzt sich die Paritätische Berufskommission des thurgauischen Bauhauptgewerbes aktiv zur Erhaltung und Förderung des Berufstandes ein. Dies beginnt mit der Werbung für zukünftige Lernende und endet mit Weiterbildungskursen für das Personal.