Auftrag
Die Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe des Kantons Thurgau (PBK-TG) ist für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe als verbindlich erklärten Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe (LMV) im Kanton Thurgau zuständig.
Einhaltung des LMV
Kontrolltätigkeit
Die PBK-TG bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen, welche ihr gemäss LMV und dem Verfahrensreglement der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission Bauhauptgewerbe zukommt. Insbesondere obliegt ihr die Durchführung von Lohnkontrollen und Untersuchungen über die Arbeitsverhältnisse in den Betrieben, entweder auf Anzeige hin oder systematisch. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die Information und Beratung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft und die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Betrieb im Zuständigkeitsgebiet.
Bild: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
Vermittlungsfunktion
Bescheinigung
Für die ständige Liste des Kantons Thurgau braucht das Bauhauptgewerbe eine Bestätigung der Einhaltung der sozialen Nachhaltigkeit. Die PBK-TG erstellt die Bescheinigung zur Einhaltung des LMV Bauhauptgewerbe der Thurgauer Firmen.