Auftrag

Die Paritätische Berufs­kommission für das Bau­haupt­gewerbe des Kantons Thurgau (PBK-TG) ist für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe als verbindlich erklärten Landes­mantel­vertrages für das Bau­haupt­gewerbe (LMV) im Kanton Thurgau zuständig.

Einhaltung des LMV

Die PBK-TG wacht im Interesse gleich­mässiger Wettbewerbs­chancen über die Ein­haltung des Landes­mantel­vertrages durch in- und aus­ländische Betriebe. Dazu führt sie regelmässig Kontrollen in den Betrieben und auf Bau­stellen durch und verhängt bei Verstössen ent­sprechende Sanktionen.

Kontroll­tätigkeit

Die PBK-TG bezweckt die Wahr­nehmung aller Aufgaben und Kompetenzen, welche ihr gemäss LMV und dem Verfahrens­reglement der Schweizerischen Paritätischen Vollzugs­kommission Bau­haupt­gewerbe zukommt. Insbesondere obliegt ihr die Durch­führung von Lohn­kontrollen und Unter­suchungen über die Arbeits­verhältnisse in den Betrieben, entweder auf Anzeige hin oder systematisch. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die Information und Beratung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer­schaft und die Vermittlung bei Meinungs­verschiedenheiten sowie die Schlichtung von Streitig­keiten zwischen Arbeit­nehmenden und Betrieb im Zuständigkeits­gebiet.

Bild: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)

Vermittlungs­funktion

Ziel der Vollzugs­tätigkeit der PBK-TG ist die all­seitige Ein­haltung des allgemein verbindlich erklärten Landes­mantel­vertrages für das Bau­haupt­gewerbe und damit die Gewähr­leistung gleich­langer Spiesse für die Anbieter.

Bescheinigung

Für die ständige Liste des Kantons Thurgau braucht das Bau­haupt­gewerbe eine Bestätigung der Ein­haltung der sozialen Nachhaltigkeit. Die PBK-TG erstellt die Bescheinigung zur Einhaltung des LMV Bau­haupt­gewerbe der Thurgauer Firmen.