News

Auf dieser Seite finden Sie jeweils die aktuellen Entwicklungen des Landes­mantel­vertrages für das schweizerische Bau­haupt­gewerbe. Die allgemein verbindlich erklärten Änderungen können so aktuell mitverfolgt werden und die Bau­unternehmen können sich über den aktuellsten Stand der Dinge informieren.

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2025: Zusatzvereinbarung Lohn

Die Vertragsparteien haben eine Zusatzvereinbarung «Lohn zum LMV 2023» abgeschlossen. Diese sieht vor, dass allen dem LMV unterstellten Arbeitnehmenden eine generelle Erhöhung von 1.4% auf den Effektivlohn zu gewähren ist.
Vorausgesetzt ist, dass der/die Arbeitnehmer/in im Jahr 2024 mindestens 6 Monate in einem dem LMV unterstellten Betrieb gearbeitet hat und voll leistungsfähig ist (vgl. Art. 45 Abs. 1 lit. a LMV). Die Berechnungs-grundlage bildet der Effektivlohn per 31. Dezember 2024.

Die Zusatzvereinbarung ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gilt ab 1. März 2025.