Rechtsgrundlage

Gestützt auf Art. 76 Abs. 1 des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) bilden die lokalen Vertragsparteien eine Paritätische Berufskommission (Paritätische Berufskommission des thurgauischen Bauhauptgewerbes) in der Rechtsform eines Vereins.

Mögliche Verfahren

Entsandte
– Flankierende Massnahmen
– ausländische Unternehmen
LMV
– Einhalten der Bestimmungen
– Unterstellungskontrolle
Personalverleih
– Temporärangestellte
– Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen